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Schloßstr. 74 | S.West

Physiotherapie-Sitzung

Physiotherapie ohne Rezept

Physiotherapie ohne Rezept in Stuttgart-West

Direktzugang über Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
 

In bestimmten Fällen können Selbstzahler und Privatpatienten physiotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Möglich ist dies über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie.

Bei Therapiewerk beginnt die Behandlung mit einer ausführlichen physiotherapeutischen Befundung. Dabei prüfen wir, ob Ihre Beschwerden im Rahmen der Physiotherapie behandelt werden können oder ob zunächst eine ärztliche Abklärung sinnvoll oder notwendig ist.

Der Vorteil für Sie: Sie können bei akuten oder wiederkehrenden Beschwerden direkt einen Termin vereinbaren, ohne vorher zwingend eine Heilmittelverordnung einholen zu müssen. Die Behandlung bleibt dabei klar auf physiotherapeutische Maßnahmen begrenzt.

Für gesetzlich versicherte Patienten gilt: Behandlungen auf Rezept werden weiterhin über eine ärztliche Heilmittelverordnung abgerechnet. Ohne Rezept erfolgt die Behandlung in der Regel als Selbstzahlerleistung.
 

Kann ich ohne Rezept zur Physiotherapie kommen?

Ja, als Selbstzahler oder Privatpatient ist eine physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich, wenn die Behandlung über eine entsprechende Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie erfolgt.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Für gesetzlich Versicherte ist für eine Kassenabrechnung weiterhin eine ärztliche Heilmittelverordnung notwendig. Ohne Rezept handelt es sich in der Regel um eine Selbstzahlerleistung.

Was bedeutet „Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie“?

Das bedeutet, dass die Erlaubnis ausschließlich für den Bereich der Physiotherapie gilt. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Heilpraktikerleistung und nicht um Naturheilkunde, sondern um physiotherapeutische Befundung und Behandlung im Direktzugang.

Wann sollte ich trotzdem zuerst zum Arzt?

Wenn Beschwerden unklar, stark zunehmend, mit Taubheitsgefühlen, Lähmungserscheinungen, Fieber, Unfallfolgen oder anderen Warnzeichen verbunden sind, sollte vorab eine ärztliche Abklärung erfolgen.

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