Schloßstr. 74 | S.West
Sehr geehrter Bewerber / Sehr geehrte Bewerberin,
gerne können wir Sie bei Ihrer beruflichen Anerkennung unterstützen.
Die Anerkennung ausländischer Berufstitel im Bereich der Physiotherapie in Stuttgart, Deutschland, erfolgt durch das Land Baden-Württemberg. Das Landesamt für Soziales und Integration ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen.
Um den Berufstitel der Physiotherapie in Deutschland anerkennen zu lassen, müssen folgende Schritte beachtet werden:
Wir haben Ihnen alle relevanten Informationen für Ihre Anerkennung zusammengestellt.
Schritt 1: Lassen Sie sich von der AWO beraten
👉 Telefon: 0049 711 21061 17
Schritt 2: Stellen Sie Ihre erforderliche Unterlagen zusammen.
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Identitätsnachweise zu Ihrer Person (Personalausweis/ Reisepass)
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Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und eventueller Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie
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Eventuell Nachweise über Ihre einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge)
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Eine beglaubigte Kopie des Lebenslaufs
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Eine beglaubigte Kopie des Berufsregistereintrags aus dem Herkunftsland
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Eine beglaubigte Kopie von Sprachnachweisen auf Qualifikationsniveau B1
Schnitt 3: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Mail: info@therapiewerk-praxis.de
Schritt 4: Füllen Sie den Anerkennungsantrag aus und senden Sie diesen zusammen mit Ihren Unterlagen an das Regierungspräsidium Stuttgart
Link Antrag-Downloadseite 👉 Antrag
Schritt 4: Bearbeitung des Antrags
Das Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf Zulassung zu einem reglementierten Beruf muss innerhalb der kürzestmöglichen Zeit abgeschlossen werden, spätestens jedoch drei Monate nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen durch den Antragsteller.
Die Entscheidung muss von der zuständigen Behörde in Deutschland innerhalb dieser Frist ordnungsgemäß begründet werden, falls erforderlich kann die Frist um einen Monat verlängert werden.
Hinweis: Dieser Zeitplan ist nur realistisch, wenn alle Unterlagen vollständig, übersetzt und beglaubigt eingereicht werden und die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vorhanden sind.
Schritt 5: Ergebnis des Verfahrens
Es gibt folgende Möglichkeiten für die Entscheidung über Ihren Antrag:
Wenn die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss festgestellt wird und Sie sonst alle Voraussetzungen erfüllen (z.B. gesundheitliche Eignung, persönliche Integrität), wird die Berufserlaubnis erteilt.
Wenn wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen festgestellt werden, müssen Sie sich zur Anerkennung entsprechend weiterqualifizieren. Die Inhalte der deutschen Ausbildung bilden die Grundlage dafür. Sie können diese entweder durch einen Anpassungslehrgang mit Abschlussprüfung von maximal drei Jahren oder durch eine Prüfung über die Inhalte des deutschen Staatsexamens erwerben. Wenn Sie den Lehrgang oder die Prüfung bestehen, wird die Berufserlaubnis erteilt.
Wichtig:
Die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen führt nicht automatisch zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Sie sollten daher frühzeitig das Visum, den Aufenthaltstitel und den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland klären. Weitere Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt Deutschland.
Sonstige hilfreiche Links:
👉 https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
👉 https://www.physio-deutschland.de/fileadmin/user_upload/02_Anerkennung.pdf
🙂👉 Für fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.